Bei allem FUN – Klarheit muss sein

Der Club behält sich vor, die Gebühren und Bedingungen der Notwendigkeit anzupassen.

Schnupperlektion

Jedes Kind hat das Anrecht auf eine kostenlose Schnupperlektion.

Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich. Clubleitung und Eltern verpflichten sich zur Einhaltung der Clubordnung. Bei FUN4 ist eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 100.- zu entrichten. Bei FUN5 und Kids‘ Club ist eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 50. – zu entrichten.

Schulgeld

Die einmalige Einschreibegebühr ist nicht rückerstattungsfähig. Das Schulgeld ist zu Semester- resp. Kursbeginn für das ganze kommende Semester im Voraus zu bezahlen. Rechnungsperioden sind: August – Februar (Sportsferien) und Februar – Juli (Sommerferien) Das Schulgeld wird nicht rückerstattet. Bei längerer Abwesenheit (vier Wochen oder länger) wegen Unfall oder Krankheit gewähren wir einen Preisabzug in der nachfolgenden Rechnung.

Austritt

Abmeldungen müssen durch die Eltern persönlich in schriftlicher Form mitgeteilt werden, und zwar mindestens einen Monat vor Semesterende, d.h. auf den 10. Januar oder 10. Juni. Ansonsten sind 50% des Kursgelds für ein weiteres Semester zu bezahlen. Wird ein Kurs nach Semesterbeginn abgebrochen, ist das gesamte Kursgeld zu bezahlen. In Ausnahmefällen (z.B. Unfall, längere Krankheit) kann ein Preisabzug im folgenden Semester gewährt werden.

Abwesenheit

Ist das Kind am Besuch einer Lektion verhindert, bitten wir um eine frühzeitige Mitteilung via Telefon.

Versicherung

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Ferien

Der Unterricht richtet sich nach den Horgner Schulferien. An allgemeinen gesetzlichen Feiertagen bleibt der Club geschlossen. An schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt. (Sechseläuten und Knabenschiessen sind bei uns nicht schulfrei.)